Pflichtschulabschluss nachholen
Mit dem "Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene" soll Schulabbrecher das Nachholen eines Pflichtschulabschlusses erleichtert werden.
Seit 1. September 2012 werden wesentliche Voraussetzungen geschaffen, damit Schulabbrecher leichter ins Bildungssystem zurückfinden und dadurch bessere Chancen am Arbeitsmarkt vorfinden. In altersgerechter Form sollen die Lehrgänge in Erwachsenenbildungseinrichtungen und Schulen angeboten werden.
Besonderheiten zum Pflichtschulabschluss
- Kurse und Kursunterlagen sind kostenfrei.
- 6 Prüfungen müssen abgelegt werden (4 Pflichtgegenstände und 2 Wahlfächer).
- Fächer können bei entsprechenden Vorkenntnissen angerechnet werden.
- Erworbene Fähigkeiten werden vertieft und Begabungen gestärkt.
Die kostenfreien Kursangebote werden in der Beratungsstelle des jeweiligen Bundeslandes angeboten. Die Kursanmeldung, das Beratungsgespräch und die Vergabe der Plätze erfolgen ebenfalls über den Kursanbieter:
Bildungsberatung Burgenland
Bildungsberatung Kärnten
Bildungsberatung Niederösterreich
Bildungsberatung Oberösterreich
Bildungsberatung Salzburg
Bildungsberatung Steiermark
Bildungsberatung Tirol
Bildungsberatung Vorarlberg
Bildungsberatung Wien
Weiterführende Informationen
Bundesgesetz über den Erwerb des Pflichtschulabschlusses durch Jugendliche und Erwachsene
Verordnung über die Prüfungsgebiete der Pflichtschulabschluss-Prüfung
Pressemitteilung des bmukk
Folder des bmukk