Negative Religionsfreiheit
Man unterscheidet drei Dimensionen der Religionsfreiheit: die individuelle, die kollektive und die korporative Religionsfreiheit. Negative Religionsfreiheit bedeutet die "Freiheit von Religion".
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat im November 2011 die negative Religionsfreiheit bekräftigt:
EGMR: Glaubensfreiheit umfasst Freiheit, seine Überzeugung nicht offenzulegen.
Die " Initiative Religion ist Privatsache“ fordert das Prinzip der Laizität, also der religiösen Neutralität des Staates, ein und dokumentiert die weitverbreitete Diskriminierung von konfessionsfreien Personen in Österreich und bekämpft diese Ungleichbehandlung.
Die Aktivität der Initiative richtet sich gegen den starken und nicht mehr zeitgemäßen und oftmals antidemokratischen Einfluss der Religionen sowohl auf die Gesetzgebung als auch auf die Verwaltung, unterstützt jedoch das Recht jeder Person auf eine uneingeschränkte – nach Maßgabe der Verfassung und insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) – Religionsfreiheit in der Privatsphäre.