Beihilfen & Förderungen
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Zu Schulbeginn steht wieder das Ansuchen um Beihilfen, Freifahrten und Förderungen an.
Eine Übersicht zu den Wichtigsten finden Sie auf der Seite des bm:ukk. Unter anderem bietet die Seite Informationen zu:
- Schul- und Heimbeihilfen
- Finanzielle Unterstützungen für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
- SchülerInnen- und Lehrlingsfreifahrten
- Projektförderungen
- u.a.
Hilfreich ist dabei der Online-Ratgeber, der Sie Schritt für Schritt zum richtigen Formular führt. Er ist neben Deutsch auch in den Sprachen Englisch, Kroatisch, Serbisch, Slowenisch und Türkisch zugänglich: schuelerbeihilfen.bmukk.gv.at
Schulstartgeld 2012
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird für September ein Schulstartgeld in der Höhe von € 100 für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausbezahlt. Dieses Schulstartgeld muss nicht gesondert beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend: www.bmwfj.gv.at
Weitere Zuschüsse
Zusätzlich können in sechs Bundesländern noch weitere Zuschüsse beantragt werden:
- Wien: € 29 als Sachleistung für jeden Schüler. Antragstellung bei der Schulbehörde
- Burgenland: € 100 Schulstartgeld bei Hauptwohnsitz im Burgenland.
Keine Einkommensprüfung. Antragstellung beim Familienreferat/Landesregierung
- Tirol: € 145 einmal jährlich im Herbst (6 - 15 Jahre), Einkommensgrenze Ausgleichszulage. Antrag bei Wohnsitzgemeinde bis 30.9.2012
- Oberösterreich: € 100 für 1. Klasse Volksschule, Einkommensgrenze. Antrag bei Familienreferat/Landesregierung
- Salzburg: € 158 zu Schulstart, Sozialhilfeanspruch/Einkommensgrenze. Antrag beim Sozialamt oder der Bezirkshauptmannschaft
- Kärnten: € 50 als Gutscheine (1. - 9. Schulstufe), Einkommensgrenze. Antrag Wohnsitzgemeinde/Bezirkshauptmannschaft bis. 28.9.2012.
In Niederösterreich, Steiermark und Vorarlberg gibt es keine weiteren Zuschüsse.