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Lebensmittelhygiene
Laut der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene ist Lebensmittelhygiene wie folgt definiert:
„Lebensmittelhygiene sind die Maßnahmen und Vorkehrungen, die notwendig sind, um Gefahren unter Kontrolle zu bringen und zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel unter Berücksichtigung seines Verwendungszwecks für den menschlichen Verzehr tauglich ist“.
Personalhygiene
In den lebensmittelarbeitenden Betrieben ist der „handelnde Mitarbeiter bzw. die handelnde Mitarbeiterin“ eine Schlüsselfigur. Die häufigsten Probleme treten durch menschliches Fehlverhalten und Fehleinschätzungen auf.
Im folgenden Link bearbeitet die Wirtschaftskammer hilfreiche Inhalte zum Thema Personalhygiene, Leitlinien, Schulungen und gesetzliche Vorgaben.
Weitere Links zu allgemeine Informationen
Aufgabenstellung
Bearbeite folgende Fragestellungen:
- Erstelle einen Überblick von mikrobiologischen und andere Gefahrenquellen, welche vom Menschen ausgehen. Liste mögliche Kontaminationsquellen auf.
- Erstelle eine Informationsliste, in welcher die Pflichten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufscheinen. Dabei sind die Pflichten des Arbeitgebers gegenüber des Arbeitnehmers anzuführen, damit der Mitarbeiter weiß, wie er sich im Betrieb verhalten muss.
Liste Tätigkeitshindernisse auf, die den Arbeitnehmer betreffen. - Beschreibe, warum eine Mitarbeiterschulung durchzuführen ist. Gib dazu Inhalte und Schulungszeitpunkte an.
- Gib zum Thema „Hygiene“ die gesetzlichen Vorgaben an.
- Welche baulichen Anforderungen müssen im LM-verarbeitenden Betrieb im Rahmen der Betriebshygiene beachtet werden? Gehe hier auf mögliche Kontaminationsquellen ein.
- Nenne die Möglichkeiten zur Hygienekontrolle.
Auflösung der Fragestellungen
Hygiene 1 Hygieneschulung
Dokument
Hygiene 1 Personalhygiene
Dokument
Hygiene 2 Betriebshygiene
Dokument
Hygienemonitoring
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